Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Begrün­dung:
Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Veranstaltungen in Bürgerhäusern nicht unmöglich machen – Anträge bürgerfreundlich genehmigen!

Insbe­son­dere unter Vereinen wird der neue Umgang der Wies­ba­dener Verwal­tung mit Anträgen zur Nutzung von Bürger­häu­sern heftig disku­tiert und kriti­siert. So wird z. B. die beliebte Ausstel­lung der Krea­tiv­gruppe Kastel-Kost­heim, die jedes Jahr an einem Sonntag im Herbst ganz­tägig präsen­tiert wird, neuer­dings als mit der Feier­tags­ruhe unver­einbar angesehen.

Auch die neuen Auflagen mit Hinblick auf den Brand- und Kata­stro­phen­schutz bei Nutzung der Bürger­häuser sind nicht akzep­tabel. Niemand stellt in Frage, dass ausrei­chend Vorkeh­rungen zu treffen sind um Gefähr­dungen von Veran­stal­tungs­teil­neh­me­rinnen und -teil­neh­mern auszuschließen. 

Es kann aber nicht sein, dass nicht-kommer­zi­elle Veran­stal­tungen von Vereinen und anderen Gemein­schaften aufwen­dige „Bauan­träge“ und kost­spie­lige Pläne von Archi­tek­tur­büros zur Bestuh­lung einrei­chen müssen, wenn die vorge­se­hene Bestuh­lung nicht einem der sehr begrenzten Norm­va­ri­anten entspricht bzw. nicht Wochen oder Monate vorher schon endgültig fest­ge­legt werden kann.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge umge­hend dafür sorgen, dass die Bear­bei­tung von Anträgen zur Bürger­haus­nut­zung so erfolgt, dass veran­stal­tende Vereine nicht aus den Bürger­häu­sern vertrieben und gezwungen werden in andere Gemeinden auszu­wei­chen oder ihre geplanten Veran­stal­tungen abzu­sagen bzw. nicht statt­finden zu lassen.

Zeitnahe Bearbeitung von Initiativen und Anfragen aus der Bürgerschaft

Immer wieder kommt es zu vermeid­baren Verzö­ge­rungen der Bear­bei­tung von Initia­tiven des Orts­bei­rats oder aus der Bürger­schaft, dadurch dass Dezer­nen­tinnen bzw. Dezer­nenten nach Wochen oder gar Monaten erst mitteilen, es sei ein anderes Dezernat zuständig, statt die umge­hende Weiter­gabe an das zustän­dige Dezernat zu veran­lassen. Solch ein Verhalten wird zu Recht als büro­kra­tisch und bürger­fern kritisiert.

Der Orts­beirat möge deshalb beschließen:
Der Magis­trat möge Initia­tiven des Orts­bei­rats bzw. aus der Bürger­schaft, die an ein Dezernat oder Amt adres­siert sind, das nicht zuständig ist, umge­hend an das zustän­dige Dezernat mit Abga­be­nach­richt an die/​den Einsen­denden weiterleiten. 

Sollte dieses Verfahren nicht prak­ti­kabel sein, sollte umge­hend eine Nach­richt an die Einsen­derin bzw. den Einsender mit dem Hinweis erfolgen, welche Einrich­tung zuständig ist.